Smilies

Unsere Qualitätsstandards für einzelfallbezogene Leistungen (gemäß Eingliederungshilfe nach § 53 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - SGB XII) sind vom Kostenträger und dem Sozialpsychiatrischen Dienst anerkannt. Sie umfassen folgende Bereiche:

  1. Strukturqualität
  2. Prozessqualität
  3. Ergebnisqualität