Unsere Qualitätsstandards für einzelfallbezogene Leistungen (gemäß Eingliederungshilfe nach § 53 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - SGB XII) sind vom Kostenträger und dem Sozialpsychiatrischen Dienst anerkannt. Sie umfassen folgende Bereiche:
Unsere Qualitätsstandards für einzelfallbezogene Leistungen (gemäß Eingliederungshilfe nach § 53 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - SGB XII) sind vom Kostenträger und dem Sozialpsychiatrischen Dienst anerkannt. Sie umfassen folgende Bereiche: